für das Beauty-Coworking bei DOLLEA
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Coworking-Arbeitsplätze und -Räume im Beauty-Salon „Dollea“ sowie die über das Online-Buchungssystem („Coworking-Software“) zustande kommenden Verträge zwischen
1.2 der DOLLEA GbR (nachfolgend „Dollea“ oder „Nutzungsgeber“) und den natürlichen oder juristischen Personen, die über das Buchungssystem Arbeitsplätze oder Räume buchen (nachfolgend „Nutzer“).
1.3 Das Angebot von Dollea richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Freiberufler sowie sonstige Selbstständige, die die Räumlichkeiten zur Erbringung von Beauty-Dienstleistungen nutzen. Privatpersonen können die Angebote ebenfalls nutzen, soweit sie die vorliegenden Bedingungen akzeptieren.
1.4 Mit der Registrierung im Buchungssystem und/oder mit der Abgabe einer Buchung erkennt der Nutzer diese AGB & Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
2.1 Für die Nutzung des Online-Buchungssystems ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben sowie Änderungen unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.
2.2 Jede Buchung eines Arbeitsplatzes oder Raumes über das Buchungssystem stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Dollea die Buchung bestätigt, z. B. durch Anzeige einer Bestätigung im Buchungssystem und/oder durch Versand einer Bestätigungs-E-Mail.
2.4 Mit jeder Buchung gilt ausschließlich diejenige AGB-Fassung, die dem Nutzer im Zeitpunkt der konkreten Buchung im Buchungssystem angezeigt wurde und von ihm ausdrücklich akzeptiert worden ist. Diese AGB-Fassung gilt ausschließlich für die jeweils konkret gebuchten Nutzungstage bzw. Buchungen.
2.5 Für spätere Buchungen kann eine zwischenzeitlich aktualisierte AGB-Fassung gelten. Maßgeblich ist jeweils die bei der konkreten Buchung angezeigte und akzeptierte Fassung.
2.6 Dollea ist berechtigt, Buchungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. ausverkaufte Kapazitäten, Sicherheitsbedenken, Verstoß gegen diese AGB) abzulehnen.
3.1 Dollea räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Coworking-Arbeitsplätze und -Räume gegen Entgelt zur ausschließlichen Nutzung für die Ausübung von Beauty-Dienstleistungen zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere:
3.2 Eine Nutzung zu anderen Zwecken (z. B. medizinische Eingriffe, die besonderen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, oder völlig branchenfremde Tätigkeiten) ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung in Textform von Dollea zulässig.
3.3 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Dienstleistungen anzubieten, die eine Gefahr für die Gesundheit von Kunden, anderen Nutzern oder die Infrastruktur darstellen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
3.4 Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der ausdrücklichen Zustimmung in Textform von Dollea. Ein Verstoß berechtigt Dollea zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.
3.5 Die Nutzung ist ausschließlich für die im Buchungssystem gebuchten Tage und Zeiten erlaubt. Eine Überlassung der gebuchten Plätze oder Räume an Dritte oder Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von Dollea gestattet.
4.1 Je nach gebuchtem Arbeitsplatz oder Raum stellt Dollea u. a. folgende Ausstattung bereit (Beispiele, abhängig von der konkreten Auswahl im Buchungssystem):
4.2 Maßgeblich ist grundsätzlich die von Dollea vorgesehene Standardausstattung des jeweils gebuchten Arbeitsplatzes oder Raumes. Ein Anspruch auf eine hiervon abweichende Ausstattung besteht nur, wenn dies im Buchungssystem oder durch gesonderte Vereinbarung in Textform ausdrücklich bestätigt wurde.
4.3 Im Nutzungsentgelt sind – soweit im Buchungssystem nicht anders angegeben – insbesondere folgende Leistungen enthalten:
4.4 Ein persönlicher Kundenempfang, eine ständige Anwesenheit von Dollea-Mitarbeitern oder ein jederzeit verfügbarer Ansprechpartner vor Ort sind nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4.5 Dollea ist berechtigt, den Empfang von Kunden, organisatorische Unterstützung vor Ort sowie Reinigungszeiten und Reinigungsumfang nach Verfügbarkeit, Auslastung und betrieblicher Organisation zu gestalten.
4.6 Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz sowie Gemeinschaftsräume ordnungsgemäß und ohne grobe Verschmutzung zu hinterlassen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Beschädigung behält sich Dollea das Recht vor, dem Nutzer die zusätzlichen Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
4.7 Der Nutzer darf eigene Möbel, Liegen, Geräte, Arbeitsmittel oder sonstige Gegenstände nur mit vorheriger Zustimmung von Dollea in die Räumlichkeiten einbringen oder dort belassen.
4.8 Sofern Dollea dem Nutzer gestattet, eigene Gegenstände vorübergehend oder dauerhaft im gebuchten Raum oder Arbeitsplatz zu belassen, begründet dies weder ein dauerhaftes Recht auf Beibehaltung eines bestimmten Raumzustands noch einen Anspruch auf Vergütung, Aufwendungsersatz oder Nutzungsentschädigung gegenüber Dollea, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich in Textform vereinbart.
4.9 Der Nutzer ist verpflichtet, den gebuchten Raum bzw. Arbeitsplatz nach Ende der Nutzung grundsätzlich in den von Dollea vorgesehenen Standard- bzw. Übergabezustand zurückzuversetzen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
4.10 Eine Gestattung, eingebrachte Gegenstände im Raum zu belassen, erfolgt ausschließlich widerruflich. Dollea ist berechtigt, eine solche Gestattung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
4.11 Eine Nutzung eingebrachter Gegenstände des Nutzers durch Dollea oder andere Nutzer ist nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zulässig. Sofern keine ausdrückliche Vergütungsregelung in Textform getroffen wurde, gilt eine gestattete Nutzung als unentgeltlich.
4.12 Reguläre Öffnungszeiten:
4.13 Im Buchungssystem können ggf. abweichende oder ergänzende Zeiten festgelegt sein; diese gehen dann vor.
4.14 Die Öffnungszeiten bezeichnen die grundsätzliche betriebliche Verfügbarkeit der Räumlichkeiten. Hieraus folgt kein Anspruch auf eine durchgehende persönliche Anwesenheit der Geschäftsinhaberin, eines Administrators oder sonstigen Personals während der gesamten Öffnungszeiten.
4.15 Bei Nutzung außerhalb dieser Zeiten kann eine Schlüssel- oder Zutrittsregelung gelten. Der letzte Nutzer, der den Salon verlässt, ist verpflichtet:
4.16 Der Nutzer kann eigene Materialien, Werkzeuge und Geräte verwenden. Diese müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Nutzer haftet selbst für den Zustand und die ordnungsgemäße Nutzung seiner mitgebrachten Geräte.
5.1 Der Nutzer hat die zur Verfügung gestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich an Dollea zu melden.
5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer nicht zu stören oder zu behindern, insbesondere durch:
5.3 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform von Dollea mitgebracht werden und dürfen andere Nutzer weder durch Lärm noch durch Gerüche oder mangelnde Stubenreinheit beeinträchtigen.
5.4 Kinder dürfen nur unter Aufsicht mitgebracht werden; die Aufsichtspflicht liegt ausschließlich beim Nutzer. Eltern haften für ihre Kinder.
5.5 Der Nutzer verpflichtet sich, die Infrastruktur nicht zu verwenden für:
5.6 Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bei der Nutzung des von Dollea bereitgestellten Internetzugangs einzuhalten.
5.7 Insbesondere ist das unberechtigte Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musik, Filme oder sonstiger Werke untersagt.
5.8 Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, hat er Dollea jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5.9 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Begleitpersonen, Mitarbeiter oder Kunden, die sich auf seine Veranlassung hin in den Räumen aufhalten, diese Pflichten ebenfalls einhalten.
6.1 Schlüssel oder sonstige Zutrittsmedien dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Im Verlustfall ist Dollea unverzüglich zu informieren.
6.2 Bei Verlust von Schlüsseln oder Zutrittsmedien kann Dollea dem Nutzer die erforderlichen Kosten für Ersatz und ggf. notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Schließanlagentausch) in Rechnung stellen.
6.3 Der letzte Nutzer, der die Räumlichkeiten verlässt, ist verpflichtet:
6.4 Ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder ein sorgloser Umgang mit Zutrittsmedien kann Dollea zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses berechtigen.
6.5 Veränderungen an der Infrastruktur (z. B. Um- oder Einbauten) dürfen nur mit Zustimmung in Textform von Dollea vorgenommen werden. Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands trägt der Nutzer.
7.1 Die jeweils gültigen Preise für die Nutzung der Arbeitsplätze und Räume ergeben sich aus:
7.2 Sofern im System nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Preise Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.3 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus. Zulässige Zahlungsarten sind insbesondere:
7.4 Zusätzlich in Anspruch genommene Materialien oder Instrumente (z. B. Verbrauchsmaterial, Einwegprodukte oder sonstige Arbeitsmittel) können vor Ort im Salon erworben werden. Die Bezahlung erfolgt direkt über das Kartenterminal im Salon; es werden alle gängigen Debit- und Kreditkarten akzeptiert.
7.5 Eine Nutzung des gebuchten Arbeitsplatzes / Raumes ist nur nach vollständigem Zahlungseingang möglich, sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.6 Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, es sei denn:
7.7 In diesen Fällen erfolgt eine anteilige Erstattung für die betroffenen Tage.
7.8 Für Stornierungen durch den Nutzer gelten folgende Regelungen:
7.9 Für Buchungen am Samstag oder Sonntag derselben Woche gelten dieselben Fristen. Erfolgt eine Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, ist der vollständige Betrag fällig – auch wenn der Arbeitsplatz nicht genutzt wird.
8.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich ausschließlich aus den im Buchungssystem ausgewählten und bestätigten Nutzungstagen („Day Pass“ / einzelne Nutzungstage). Jede Buchung gilt nur für die jeweils konkret ausgewählten Tage.
8.2 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, gewünschte Nutzungstage rechtzeitig im Voraus über das Buchungssystem zu reservieren. Dies gilt auch für Nutzer, die regelmäßig oder langfristig bei Dollea arbeiten. Eine automatische Verlängerung oder Reservierung von Tagen erfolgt nicht.
8.3 Erfolgt keine rechtzeitige Buchung und wird der gewünschte Arbeitsplatz in der Zwischenzeit an andere Nutzer vergeben, übernimmt Dollea hierfür keine Verantwortung und es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung des Arbeitsplatzes.
8.4 Änderungen oder Stornierungen von bereits gebuchten Tagen richten sich nach den in § 7 geregelten Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.
8.5 Dollea kann das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
8.6 Mit Beendigung der Nutzung ist der Nutzer verpflichtet:
9.1 Dollea haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Dollea auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Für Ausfälle von WLAN, Strom oder anderen Dienstleistungen wird keine Garantie übernommen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.4 Dollea übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Nutzers oder seiner Kunden, insbesondere bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
9.5 Dies gilt auch für vom Nutzer eingebrachte Möbel, Liegen, Geräte, Materialien und sonstige Gegenstände, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
9.6 Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Geräten, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Kunden verursacht werden.
9.7 Bei Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Zutrittsmedien haftet der Nutzer für die daraus entstehenden Kosten (z. B. Austausch der Schließanlage).
9.8 Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Sicherung seiner mitgebrachten Materialien, Werkzeuge und Geräte sowie dafür, dass keine gefährlichen oder unzulässigen Stoffe eingebracht werden.
9.9 Dollea bietet keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände, Materialien oder Geräte des Nutzers oder seiner Kunden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung) abzuschließen.
10.1 Dollea behält sich vor, diese AGB & Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die jeweils gültige Fassung wird im Buchungssystem veröffentlicht.
10.2 Bei jeder Buchung muss der Nutzer die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Version der AGB ausdrücklich akzeptieren. Die vom Nutzer akzeptierte AGB-Version wird gemeinsam mit der jeweiligen Buchung gespeichert.
10.3 Mit jeder Buchung wird dem Nutzer automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail („Booking Confirmation“) zugesandt. In dieser Buchungsbestätigung ist die für die konkrete Buchung maßgebliche AGB-Fassung beigefügt oder verlinkt.
10.4 Maßgeblich für die jeweilige Buchung und die konkret gebuchten Nutzungstage ist ausschließlich die AGB-Fassung, die bei dieser Buchung angezeigt, vom Nutzer akzeptiert und mit der Buchungsbestätigung übermittelt wurde.
10.5 Eine Nutzung der Arbeitsplätze oder Räume ist nur möglich, wenn der Nutzer die jeweils gültige AGB-Version akzeptiert hat.
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
11.2 Einzelheiten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Dollea geregelt, abrufbar unter:
https://dollea.de/datenschutz/
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag München. Dollea ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB & Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
12.4 Kulanzleistungen, organisatorische Erleichterungen, vorübergehende Abweichungen vom Standardaufbau oder sonstige freiwillige Entgegenkommen von Dollea erfolgen jederzeit freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sie begründen keine Ansprüche für die Zukunft, keine stillschweigende Vergütungsabrede und keinen Verzicht auf vertragliche Rechte.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.